Mehr Netto vom Brutto? Die wichtigsten Änderungen der Einkommensteuerreform im Überblick
Erste Einordnung aus Sicht von KHS
Mit der Vorstellung ihrer geplanten Einkommensteuerreform hat die Bundesregierung am 2. Juli 2026 einen zentralen Baustein ihres wirtschaftspolitischen Maßnahmenpakets präsentiert. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien steuerlich zu entlasten und gleichzeitig Impulse für Wirtschaft und Beschäftigung zu setzen.
Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem höhere Freibeträge, Anpassungen des Einkommensteuertarifs sowie eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen. Damit verbindet die Reform Entlastungen für viele Steuerpflichtige mit Maßnahmen zur Gegenfinanzierung – ein Ansatz, der unterschiedlich bewertet wird.
Auch wenn die politischen Leitlinien nun feststehen, bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren konkret ausgestaltet werden.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Anhebung des Grundfreibetrags
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
- Anhebung des Kinderfreibetrags
- Erhöhung des Kindergelds
- Anpassung des Einkommensteuertarifs zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen
Nach Angaben der Bundesregierung soll beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro künftig um bis zu 600 Euro pro Jahr entlastet werden.
Zur Finanzierung der Reform sind derzeit unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Erhöhung der sogenannten Reichensteuer auf 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro,
- Einführung eines Steuersatzes von 47 Prozent ab 280.000 Euro,
- Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent,
- Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Eine Reform mit unterschiedlichen Auswirkungen
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass sich steuerliche Änderungen selten allgemein bewerten lassen. Vielmehr hängt ihre Wirkung entscheidend von der individuellen steuerlichen Situation ab. Genau deshalb ist eine individuelle Betrachtung entscheidend.
Für viele ArbeitnehmerInnen und Familien dürften die geplanten Änderungen eine spürbare Entlastung bedeuten. Höhere Freibeträge und Anpassungen im Einkommensteuertarif können das verfügbare Einkommen erhöhen und die finanzielle Belastung reduzieren.
Gleichzeitig werden Steuerpflichtige mit höheren Einkommen die Reform teilweise anders bewerten. Insbesondere die geplanten Änderungen bei der Besteuerung hoher Einkommen werfen Fragen auf, die auch in unserer steuerlichen Beratung eine wichtige Rolle spielen werden.
Gerade bei inhabergeführten Unternehmen sind private und unternehmerische Steuerbelastung häufig eng miteinander verbunden. Änderungen des Einkommensteuertarifs können daher – abhängig von Rechtsform und individueller Situation – auch Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, Ausschüttungen oder die langfristige Unternehmensplanung haben.
Reform stößt auf ein geteiltes Echo
Die Reaktionen auf die angekündigten Maßnahmen fallen entsprechend unterschiedlich aus.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete das Gesamtpaket als längst überfälligen Kurswechsel. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt insbesondere die geplanten Entlastungen für Beschäftigte und Familien.
Kritischer äußerten sich verschiedene WirtschaftsexpertInnen. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, sprach von einem „Minimalkompromiss“. ifo-Präsident Clemens Fuest sieht insbesondere die höheren Spitzensteuersätze kritisch. Aus seiner Sicht könnten die höheren Spitzensteuersätze mittelständische Unternehmen zusätzlich belasten und damit die Wachstumswirkung der Reform abschwächen.
Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, dass die Reform verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen miteinander in Einklang bringen soll – und genau darin liegt ihre Komplexität.
Unsere Einschätzung
Aus Sicht der steuerlichen Beratung ist es derzeit noch zu früh, die konkreten Auswirkungen abschließend zu bewerten. Mit der heutigen Einigung hat die Koalition zunächst die politischen Leitlinien der Reform vorgestellt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung erfolgt erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Erst dann wird sich zeigen, wie einzelne Regelungen im Detail ausgestaltet werden und welche Folgen sich für unterschiedliche Steuerpflichtige tatsächlich ergeben.
Bereits heute zeichnen sich jedoch Fragestellungen ab, die wir gemeinsam mit unseren Mandan*tinnen in den kommenden Monaten intensiv begleiten werden:
- Welche Entlastungen ergeben sich tatsächlich für ArbeitnehmerInnen und Familien?
- Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen für UnternehmerInnen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für Vergütungsmodelle und die Lohnabrechnung?
- Besteht Anpassungsbedarf bei der steuerlichen oder unternehmerischen Planung?
- Welche Gestaltungen bleiben sinnvoll und wo sollten Entscheidungen zunächst zurückgestellt werden?
Die angekündigte Einkommensteuerreform verfolgt das Ziel, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten. Gleichzeitig sieht sie Maßnahmen vor, die vor allem Steuerpflichtige mit höheren Einkommen sowie teilweise auch UnternehmerInnen betreffen können.
Welche Auswirkungen sich daraus im Einzelfall ergeben, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab. Pauschale Aussagen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich.
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Reform sehen wir es grundsätzlich positiv, dass steuerliche Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und an veränderte wirtschaftliche Realitäten angepasst werden. Ein modernes Steuersystem muss auf Veränderungen reagieren können – sei es durch Inflation, neue wirtschaftliche Herausforderungen oder den internationalen Wettbewerb.
Wandel bietet immer auch die Chance, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Entscheidend wird sein, dass die Reform am Ende sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärkt als auch eine verlässliche und faire steuerliche Belastung für alle Beteiligten schafft.
Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng begleiten und über relevante Änderungen sowie deren praktische Auswirkungen für Privatpersonen, Familien, UnternehmerInnen und mittelständische Unternehmen informieren.
