Handeln oder abwarten? Nachfolgeplanung unter Unsicherheit

Warum viele Unternehmerfamilien derzeit zögern

Wer in den kommenden Jahren Unternehmensvermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, blickt derzeit auf eine ungewöhnliche Gemengelage.

Eine ausstehende Verfassungsentscheidung, politische Reformdiskussionen und seit Jahren unveränderte Freibeträge sorgen dafür, dass viele Unternehmerfamilien ihre Nachfolgeplanung neu bewerten. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Nachfolgeplanung oder sollte man zunächst abwarten?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. In vielen Fällen kann Abwarten jedoch das größere Risiko darstellen.

Die Ausgangslage: Drei Unsicherheitsfaktoren gleichzeitig

Selten war die Nachfolgeplanung für Unternehmerfamilien von so vielen Unbekannten geprägt wie derzeit.

Zum einen prüft das Bundesverfassungsgericht aktuell im Verfahren 1 BvR 804/22, ob die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

Zum anderen werden auf politischer Ebene verschiedene Reformansätze diskutiert. Im Raum stehen unter anderem Vorschläge für neue Freibetragsmodelle und Anpassungen bestehender Regelungen, die die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen erheblich verändern könnten.

Hinzu kommt ein dritter Faktor: Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG wurden seit 2009 nicht erhöht. Während Unternehmenswerte, Immobilienpreise und Vermögen vieler Familien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, haben die Freibeträge real betrachtet spürbar an Wert verloren.

Für Unternehmerfamilien entsteht dadurch eine Situation, in der die aktuelle Rechtslage bekannt ist, ihre zukünftige Entwicklung jedoch nur schwer vorhersehbar bleibt.

Warum Abwarten kein neutraler Zustand ist

Viele Unternehmerfamilien hoffen derzeit auf mehr Klarheit und verschieben Entscheidungen bewusst. Dabei wird häufig übersehen, dass Abwarten keineswegs risikofrei ist. Bereits die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 zur Erbschaftsteuer hat gezeigt, dass gesetzliche Neuregelungen grundsätzlich kurzfristig eingeführt werden können. Ein automatischer Vertrauensschutz auf die dauerhafte Fortgeltung bestehender Regelungen besteht nicht.

Wer heute bewusst auf die Nutzung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten verzichtet, setzt darauf, dass die Rahmenbedingungen künftig mindestens ebenso günstig bleiben. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Abwarten bedeutet daher nicht automatisch mehr Sicherheit, sondern häufig den Verzicht auf heute bekannte und bewährte Gestaltungsmöglichkeiten.

Nachfolge ist mehr als eine steuerliche Frage

In unserer Beratungspraxis zeigt sich immer wieder: Die größten Herausforderungen einer Nachfolge liegen häufig gar nicht im Steuerrecht.

Viel wichtiger sind Fragen wie:

  • Wer soll künftig Verantwortung übernehmen?
  • Ist die nächste Generation bereits eingebunden?
  • Wie werden Management und Eigentum künftig organisiert?
  • Welche Rolle sollen die bisherigen Unternehmerinnen und Unternehmer zukünftig spielen?
  • Wie lassen sich Familieninteressen und Unternehmensinteressen in Einklang bringen?

Diese Fragen zu beantworten, benötigt Zeit. Wer die Nachfolge erst dann angeht, wenn konkrete Gesetzesänderungen angekündigt werden, hat häufig zu wenig Spielraum für eine sorgfältige Planung.

Welche Maßnahmen schon heute sinnvoll sind

Unabhängig vom Ausgang möglicher Gerichtsentscheidungen oder politischer Reformen bleiben bestimmte Schritte sinnvoll. Dazu gehören insbesondere:

  • die Nutzung bestehender Freibeträge im Rahmen lebzeitiger Übertragungen,
  • die frühzeitige Aufbereitung von Bewertungs- und Dokumentationsunterlagen,
  • die Analyse möglicher steuerlicher Auswirkungen verschiedener Nachfolgeszenarien,
  • sowie die Entwicklung flexibler Nachfolgestrukturen, die sich an unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen anpassen lassen.

Viele Unternehmensnachfolgen erfolgen heute ohnehin schrittweise. Frühzeitige Vorbereitungen schaffen dabei die notwendige Flexibilität, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.

Wann ein Abwarten trotzdem sinnvoll sein kann

Natürlich gibt es auch Situationen, in denen Zurückhaltung sinnvoll sein kann. Wenn beispielsweise wesentliche strategische Entscheidungen im Unternehmen noch offen sind, die Nachfolge innerhalb der Familie ungeklärt ist oder größere Veränderungen der Unternehmensstruktur bevorstehen, kann eine vorschnelle Übertragung zusätzliche Risiken schaffen.

Entscheidend ist deshalb nicht die Geschwindigkeit, sondern die Qualität der Planung. Abwarten sollte eine bewusste strategische Entscheidung sein – nicht die Folge fehlender Vorbereitung.

Unsere Einordnung 

Die aktuelle Unsicherheit rund um Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte Unternehmerfamilien nicht davon abhalten, sich mit ihrer Nachfolge auseinanderzusetzen.

Im Gegenteil: Gerade weil die künftigen Rahmenbedingungen heute nicht sicher vorhersehbar sind, gewinnt eine frühzeitige Planung an Bedeutung.

Für Unternehmerfamilien mit konkret laufenden oder absehbaren Nachfolgeprozessen kann Zögern bedeuten, eine bekannte und bewährte Rechtslage gegen eine künftig möglicherweise ungünstigere Regelung einzutauschen. Wer ohnehin eine Übertragung plant, sollte die aktuellen Möglichkeiten sorgfältig prüfen. Nachfolgeplanung bedeutet dabei nicht zwangsläufig, sofort Vermögen zu übertragen. Sie bedeutet zunächst, Optionen zu schaffen und Handlungsspielräume zu sichern. 

Oder anders formuliert: Wer frühzeitig plant, kann Entwicklungen gelassener begegnen. Wer erst reagiert, wenn Entscheidungen gefallen sind, hat oft deutlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten.

Sie beschäftigen sich aktuell mit der Zukunft Ihres Unternehmens oder denken über eine schrittweise Vermögensübertragung nach? Unsere ExpertInnen unterstützen Sie gerne dabei, passende Strukturen zu entwickeln und die steuerlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen frühzeitig zu bewerten.

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