Steuerberatung bleibt unabhängig
Neue gesetzliche Klarstellung
Der Gesetzgeber hat eine klare Linie gezogen: Auch künftig dürfen ausschließlich qualifizierte BerufsträgerInnen an Steuerberatungsgesellschaften beteiligt sein.
Mit der aktuellen Klarstellung im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes reagiert der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf eine Entwicklung, die unseren Berufsstand in den vergangenen Monaten intensiv beschäftigt hat.
Konkret wurde festgelegt, dass Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften nur dann zulässig sind, wenn auch auf Ebene der beteiligten Gesellschaft ausschließlich zugelassene BerufsträgerInnen beteiligt sind. Mittelbare Beteiligungen fachfremder Investoren – etwa über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – werden damit deutlich eingeschränkt. Zudem wurde eine Anzeigepflicht eingeführt: Änderungen in der Beteiligungsstruktur müssen künftig unverzüglich gegenüber den zuständigen Kammern offengelegt werden.
Die finale Abstimmung im Bundestag ist kurzfristig vorgesehen, die Befassung im Bundesrat soll Anfang Mai erfolgen.
Hintergrund: Grauzonen und zunehmender Investorenzugang
Ausgangspunkt der aktuellen Klarstellung ist eine Entwicklung, die den Markt für Steuerberatungsleistungen zunehmend verändert hat. Obwohl das Fremdbesitzverbot bereits seit Jahren gilt, nutzten Finanzinvestoren bestehende rechtliche Spielräume, um sich mittelbar an Kanzleien zu beteiligen.
Dies geschah häufig über internationale Strukturen und den Einstieg über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. In der Praxis führte das zu einer Situation, in der formal zulässige Konstruktionen faktisch die Intention des Gesetzgebers unterliefen.
Berufsorganisationen wie die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband hatten frühzeitig darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung die Unabhängigkeit des Berufsstands gefährden könne. Die jetzige gesetzliche Klarstellung greift diese Bedenken auf und schließt die bestehenden Interpretationsspielräume.
Unsere Einordnung
Das Fremdbesitzverbot ist kein formales Detail, sondern ein grundlegendes Prinzip der Steuerberatung in Deutschland. SteuerberaterInnen sind unabhängige Organe der Rechtspflege – ihre Tätigkeit ist geprägt von Objektivität, Verschwiegenheit und der ausschließlichen Orientierung an den Interessen ihrer MandantInnen.
Wenn externe Kapitalinteressen Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen, entsteht ein struktureller Zielkonflikt: Denn Renditeerwartungen stehen potenziell im Widerspruch zu langfristiger, qualitativ hochwertiger Beratung.
In der Praxis zeigen sich bereits erste Auswirkungen solcher Entwicklungen:
- zunehmender Konsolidierungsdruck im Markt
- wachsende Konzentration großer Einheiten
- Risiken für die persönliche, langfristige Mandantenbetreuung
Gerade im Mittelstand basiert erfolgreiche Steuerberatung jedoch auf Vertrauen, Kontinuität und individueller Betreuung – Faktoren, die sich nicht beliebig skalieren oder standardisieren lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Klarstellung des Gesetzgebers konsequent: Sie dient dem Schutz von Qualität, Integrität und Verlässlichkeit in der steuerlichen Beratung.
Unsere Perspektive bei KHS
Als partnergeführte Boutique-Kanzlei begrüßen wir die gesetzliche Klarstellung ausdrücklich. Sie setzt ein wichtiges Signal gegen die Annahme, es gebe eine regulatorische Lücke, die wirtschaftlich genutzt werden könne.
Für uns steht im Mittelpunkt, was den Kern unseres Berufs ausmacht: das Vertrauensverhältnis zu unseren MandantInnen. Viele dieser Beziehungen bestehen seit Jahrzehnten. Sie basieren auf persönlicher Verantwortung, Kontinuität und dem Anspruch, fundierte, unabhängige Entscheidungen zu treffen – frei von externem Renditedruck.
Unabhängigkeit ist dabei kein abstrakter Begriff, sondern Voraussetzung für Qualität. Nur wer frei von wirtschaftlichen Fremdinteressen agiert, kann Beratung leisten, die sich konsequent an den individuellen Bedürfnissen der MandantInnen orientiert.
Die gesetzliche Klarstellung unterstreicht genau diesen Anspruch: Steuerberatung gehört nicht in die Hände fachfremder Investoren. Dass ausschließlich qualifizierte BerufsträgerInnen an Steuerberatungsgesellschaften beteiligt sein dürfen, schützt nicht nur unseren Berufsstand, sondern vor allem die MandantInnen.
Wir sind überzeugt, dass das partnergeführte Modell auch künftig das tragfähigste Fundament für hochwertige Beratung bleibt. Gerade im Mittelstand braucht es BeraterInnen, die unternehmerisch denken, Verantwortung übernehmen und als Sparringspartner auf Augenhöhe agieren.
Auch wenn wir international tätig sind und grenzüberschreitende Mandate betreuen, bleiben wir bewusst eine Kanzlei mit Wurzeln in Köln, eigener Kultur und enger Mandantenbindung. Diese Haltung ist für uns kein Gegenentwurf zur Entwicklung des Marktes – sondern eine bewusste Entscheidung für Unabhängigkeit, Qualität und langfristiges Vertrauen.
