Nachhaltige Prüfungsstrategien: Klimarisiken gezielt berücksichtigen

Der Klimawandel ist längst nicht mehr nur ein ökologisches Problem – er stellt Unternehmen weltweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Strengere Vorschriften, physische Risiken wie extreme Wetterereignisse oder steigende Erwartungen von Investor:innen sowie Kundinnen und Kunden machen eine aktive Auseinandersetzung mit klimabezogenen Risiken unverzichtbar. Eine Studie von Sven Hartlieb und Brigitte Eierle weist jetzt auf, wie Abschlussprüfer:innen in den USA bereits heute klimabezogene Risiken ihrer Mandantinnen und Mandanten berücksichtigen. Die Erkenntnisse bieten auch für deutsche Unternehmen wertvolle Orientierung.

Individuelle Bewertung: Der Schlüssel zu aussagekräftigen Ergebnissen
Die Studie von Hartlieb und Eierle zeigt, dass klimawandelbezogene Risiken seit 2013 deutlich die Höhe der Prüfungshonorare in den USA beeinflussen. Dabei wurde untersucht, wie physische Risiken durch Naturkatastrophen und transitorische Risiken, basierend auf dem Klimabewusstsein in der jeweiligen Region, die Arbeit von Wirtschaftsprüfer:innen prägen. Unternehmen in Regionen mit höherem klimabedingtem Risiko zahlen tendenziell höhere Honorare, insbesondere in stark betroffenen Branchen. Die Autor:innen schließen daraus, dass Wirtschaftsprüfer:innen bereits gezielt auf die individuellen Risiken ihrer Mandantinnen und Mandanten eingehen und diese in ihre Prüfungsprozesse einfließen lassen. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass eine pauschale Bewertung nicht ausreicht, da die Analyse immer von der spezifischen Situation eines Unternehmens abhängt. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei:

  • Regulatorische Vorgaben: Welche neuen Gesetze und Standards gelten für die Branche?
  • Physische Risiken: Sind die Standorte durch Extremwetterereignisse besonders gefährdet?
  • Marktrisiken: Wie reagieren Kundinnen und Kunden sowie Investor:innen auf die Klimastrategie?

Für Wirtschaftsprüfer:innen bedeutet dies, dass sie sich intensiv mit den spezifischen Risiken jedes Unternehmens auseinandersetzen müssen. Nur so lassen sich transparente und verlässliche Berichte erstellen, die den Anforderungen von Investor:innen, Regulator:innen und anderen Stakeholdern gerecht werden.

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen und Prüfer:innen?
Auch in Deutschland wächst der Druck, klimabezogene Risiken in die Berichterstattung zu integrieren. Unternehmen, die hier frühzeitig handeln, können sich nicht nur absichern, sondern auch strategische Vorteile sichern:

  • Vertrauen stärken: Eine transparente Berichterstattung zu klimabezogenen Risiken erhöht die Glaubwürdigkeit bei Investor:innen sowie Kundinnen und Kunden.
  • Zukunftssicherheit: Unternehmen, die ihre Klimarisiken proaktiv managen, sind besser auf regulatorische und marktwirtschaftliche Veränderungen vorbereitet.
  • Nachhaltige Strategien entwickeln: Mit Unterstützung durch Wirtschaftsprüfer:innen können Unternehmen Schwachstellen frühzeitig erkennen und gezielt handeln.


Fazit:
Jetzt ist die Zeit zu handeln – sprechen Sie uns gerne an, um gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln!

Neue Grund- und Kinderfreibeträge: Das ändert sich für Steuerzahler

Die Bundesregierung plant mit dem neuen „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ gezielte Anpassungen der Grund- und Kinderfreibeträge, die Familien und Einzelpersonen steuerlich entlasten sollen. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die gestiegenen sozialrechtlichen Regelbedarfe und sollen sicherstellen, dass das steuerfreie Existenzminimum an aktuelle Lebenshaltungskosten angepasst wird. Die Anpassung sollen bereits rückwirkend für 2024 gelten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, für Sie zusammengefasst: 

Grundfreibetrag: Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt, damit das Existenzminimum jeder Bürgerin und jedes Bürgers sichergestellt ist. Zum 1. Januar 2024 soll dieser Grundfreibetrag von bisher 11.604 € auf 11.784 € rückwirkend angehoben werden. Diese Änderung wurde aufgrund des aktuellen Existenzminimumberichts der Bundesregierung notwendig, der alle zwei Jahre die sozialrechtlichen Regelbedarfe prüft und Anpassungsbedarfe für das steuerfreie Existenzminimum ermittelt. Die Prüfung hat ergeben, dass die sozialrechtlichen Bedarfssätze, die die Lebenshaltungskosten abdecken sollen, im vergangenen Jahr stärker gestiegen sind als ursprünglich erwartet. Um diesen gestiegenen Bedarf in der Steuerberechnung rückwirkend zu berücksichtigen, tritt die Erhöhung des Grundfreibetrags bereits ab Jahresbeginn 2024 in Kraft. Ab 2025 soll der Grundfreibetrag um 300 € auf 12.084 € und ab 2026 um weitere 252 € auf 12.336 € angehoben werden.  

Kinderfreibetrag: Stärkere Unterstützung für Familien
Auch der Kinderfreibetrag wird rückwirkend erhöht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Bedarfe von Kindern im Jahr 2024 besser abzubilden. Geplant ist eine Erhöhung des Freibetrags um 228 € auf insgesamt 6.612 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Für Alleinerziehende und Einzelveranlagte steigt der Freibetrag von 3.192 € auf 3.306 €. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum für das Kind und einem zusätzlichen Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf zusammen. Wenn Eltern keine höheren steuerlichen Vorteile durch das Kindergeld haben, greift der Kinderfreibetrag automatisch und wird bei der Steuerveranlagung berücksichtigt. Diese Erhöhung soll sicherstellen, dass Eltern auch unter höheren Lebenshaltungskosten den notwendigen finanziellen Freiraum für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder haben. 

Solidaritätszuschlag: Anhebung der Freigrenzen
Ab 2025 werden die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag analog zu den Steuertarifänderungen angehoben. Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner müssen den Solidaritätszuschlag künftig erst ab einer Einkommensteuer von 39.900 € zahlen, statt wie bisher bei einem Grenzwert von 36.260 €. Für Einzelveranlagte gilt eine Freigrenze von 19.450 € statt bislang 18.130 €. 

Wie wirken sich diese Änderungen auf den Steuerzahler aus?

  • Mehr Netto vom Brutto: Durch die Erhöhung der Freibeträge wird ein höherer Anteil des Einkommens von der Steuer freigestellt, was insbesondere gering- und mittelverdienende Haushalte entlastet.

  • Entlastung von Familien und Alleinerziehenden: Für Eltern bietet der erhöhte Kinderfreibetrag eine wichtige finanzielle Entlastung. Die Anhebung berücksichtigt die gestiegenen Kosten, die insbesondere Familien mit Kindern belasten.

  • Positive Auswirkung auf das Haushaltseinkommen: Die Freibetragserhöhungen tragen dazu bei, dass Steuerzahler mehr Netto-Einkommen behalten, was die Kaufkraft stärkt und die finanzielle Stabilität vieler Haushalte verbessert.

Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie hier einsehen. Wir werden Sie über den endgültigen Gesetzestext informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite.  

Global vernetzt: KHS schließt sich IR Global an

Wir freuen uns sehr, bekanntgeben zu dürfen, dass KHS ab sofort Mitglied des internationalen Netzwerks IR Global ist. Dieser Beitritt markiert einen bedeutenden Meilenstein in unserer strategischen Ausrichtung und unterstreicht unser Bestreben, unseren Mandantinnen und Mandanten auch international einen exzellenten Service zu bieten. In einem Interview erklärt Matthias Kleinlosen, Partner bei KHS, die Hintergründe dieser Entscheidung und die damit verbundenen Vorteile für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Herr Kleinlosen, warum hat KHS beschlossen, einem internationalen Netzwerk wie IR Global beizutreten?
Matthias Kleinlosen: Unsere Mandantinnen und Mandanten agieren zunehmend auf globaler Ebene und stehen oft vor komplexen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen in verschiedenen Ländern. Der Beitritt zu einem internationalen Netzwerk wie IR Global ist daher die logische Weiterentwicklung unseres Serviceangebots. Wir möchten sicherstellen, dass wir unseren Mandantinnen und Mandanten weltweit einen optimalen und effizienten Service bieten können. Durch direkte Ansprechpartner:innen in den jeweiligen Ländern sind wir in der Lage, ihre Bedürfnisse noch gezielter und effektiver zu erfüllen.

Was hat KHS dazu bewogen, sich ausgerechnet für IR Global zu entscheiden?
Matthias Kleinlosen: IR Global hat uns aktiv angesprochen und das Netzwerk vorgestellt. Was uns besonders beeindruckt hat, war die Übereinstimmung in den Werten. IR Global legt großen Wert auf Innovation und fördert ein Arbeitsumfeld, das flexibel, agil und unterstützend ist – für alle Beteiligten. Das Netzwerk strebt aktiv danach, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion zu stärken, was perfekt mit unseren eigenen Werten übereinstimmt. Auch wir legen großen Wert auf Diversität und darauf, ein unterstützendes und förderndes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die meisten IR Global-Mitglieder, wie wir, eigentümergeführte Boutique-Kanzleien sind. Die Partner:innen dieser Kanzleien sind oft direkt in die Mandate involviert, genauso wie bei KHS. Das schafft Vertrauen und gewährleistet, dass wir mit hochkompetenten Partner:innen arbeiten, die die Fälle unserer Mandantinnen und Mandanten nicht nur verstehen, sondern auch gemeinsam mit uns umsetzen.

Welche Vorteile bringt dieser Schritt konkret für Ihre Mandantinnen und Mandanten?
Matthias Kleinlosen: Der größte Vorteil liegt darin, dass wir unseren Mandantinnen und Mandanten nun direkten Zugang zu einem weltweiten Netzwerk von Expertinnen und Experten in den Bereichen Recht, Steuern und Accounting bieten können. Wenn beispielsweise eine Mandantin oder ein Mandant eine Frage zu rechtlichen Aspekten in einem anderen Land hat oder internationale Steuerberatung benötigt, haben wir unmittelbaren Zugang zu hochspezialisierten Ansprechpartner:innen in den jeweiligen Jurisdiktionen. Dies steigert nicht nur die Effizienz unserer Arbeit, sondern ermöglicht es uns auch, internationale Projekte noch schneller und reibungsloser umzusetzen.

Wie stellt IR Global sicher, dass alle Mitglieder des Netzwerks die hohen Qualitätsstandards erfüllen?
Matthias Kleinlosen: IR Global verfolgt einen sehr strengen Auswahlprozess. Alle Bewerber:innen müssen vor ihrer Aufnahme ein umfassendes Prüfungsverfahren durchlaufen. Dabei werden unter anderem die Marktposition der Kanzlei, ihre Rankings und das Feedback von Kontakten aus ihrem jeweiligen Rechtsgebiet analysiert. Jede Kanzlei muss einen ausgezeichneten Ruf genießen und den höchsten professionellen Standards gerecht werden. Zudem ist ein persönliches Gespräch oder eine Videokonferenz Teil des Auswahlprozesses, um sicherzustellen, dass die Bewerber:innen die Philosophie des Netzwerks verstehen und wissen, wie sie ihre Mitgliedschaft optimal nutzen können. Das gibt uns die Sicherheit, dass wir mit Kanzleien zusammenarbeiten, die unsere hohen Ansprüche an Qualität und Professionalität teilen.

Was bedeutet dieser Beitritt für die zukünftige Ausrichtung von KHS?
Matthias Kleinlosen: Der Beitritt zu IR Global fügt sich perfekt in unsere langfristige Wachstumsstrategie ein. Wir wollen nicht nur unsere Position auf nationaler Ebene weiter stärken, sondern auch unsere internationalen Beziehungen ausbauen. Dieser Schritt ermöglicht es uns, innovativ zu bleiben und unseren Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Service auf globaler Ebene anzubieten. Gleichzeitig bleiben wir unseren eigenen Werten treu und arbeiten weiterhin eng und persönlich mit unseren Mandantinnen und Mandanten zusammen – egal, ob sie uns in München oder London benötigen.

Für weitere Informationen über IR Global besuchen Sie bitte: IR Global

 

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Andreas Kempis

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