Anhebung der monetären Schwellenwerte

Ein Meilenstein für Unternehmen: Seit Mitte April sind im Handelsgesetzbuch (HGB) bedeutende Änderungen in Kraft getreten, die für Unternehmen in Deutschland eine spürbare Erleichterung haben können. Die Anhebung der monetären Schwellenwerte fördern eine flexiblere und praxisorientierte Regulierung, die Unternehmen dabei unterstützt, effizienter zu arbeiten und sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Somit können die neuen Regelungen einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung von Innovationen leisten. Doch was bedeutet das konkret? 

Die Bedeutung der Anhebung der monetären Schwellenwerte
Die Anpassung der monetären Schwellenwerte im HGB ist ein Schritt, der darauf abzielt, die Bürokratie für kleinere Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten. Aufgrund der durch die Inflation der letzten Jahre gestiegenen Bilanzsummen bzw. Umsatzerlösen bei den Unternehmen ist es auf europäischer Ebene zu einer Anhebung der monetären Schwellenwerte gekommen. Diese europäische Initiative wurde entsprechend in nationales Recht transformiert. Ab dem 17. April 2024, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, können Unternehmen von diesen neuen Regelungen profitieren. Darüber hinaus können die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen. Mit der neuen Regelung können Unternehmen nun von Erleichterungen profitieren, wenn sie bestimmte Umsatz- und Bilanzsummen nicht überschreiten.

Neue Schwellenwerte im Überblick:
Der Gesetzgeber hat die §§ 267, 267a und 293 HGB, die die Kriterien für die Einstufung in Größenklassen festlegen, teilweise neu definiert. Die Anzahl der Arbeitnehmenden bleibt dabei unverändert. Ein Unternehmen wechselt die Größenklasse, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Kriterien überschreitet oder unterschreitet. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei den Kriterien um die gleichen in beiden Jahren handelt. Überschreitet ein Unternehmen diese Kriterien, wird es als groß eingestuft. Die spezifischen Kriterien für Konzerne ergeben sich aus § 293 HGB. Die Schwellenwerte zu den Größenklassen des HGB hängen insbesondere von der Bilanzsumme den Umsatzerlösen in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und der Anzahl an Beschäftigten eines Unternehmens ab.

Für Kleinstgesellschaften:
Bilanzsumme: 450.000 €
Umsatzerlöse: 900.000 €
Arbeitnehmer: 10 

Für kleine Kapitalgesellschaften:
Bilanzsumme: 7,5 Mio. €
Umsatzerlöse: 15 Mio. €
Arbeitnehmer: 50 

Für mittelgroße Kapitalgesellschaften:
Bilanzsumme: 25 Mio. €
Umsatzerlöse: 50 Mio. €
Arbeitnehmer: 250 

Drei Vorteile für Unternehmen, die die Größenklassen nicht überschreiten: 

1. Reduzierung administrativer Aufwände
Kleinere Unternehmen können nun ihre Finanzberichterstattung und Prüfungspflichten an ihre tatsächliche Größe anpassen. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich und ermöglicht es, Ressourcen effizienter zu nutzen.

2. Fokussierung auf strategische Ziele
Die Entlastung von regulatorischen Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf ihre strategischen Ziele zu konzentrieren und ihre Geschäftstätigkeiten weiterzuentwickeln, anstatt sich mit übermäßigen Berichtspflichten zu belasten.

3. Erleichterung der Compliance
Die neuen Regelungen bieten Unternehmen klare Leitlinien, wie sie ihre Berichterstattung anpassen können, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, ohne unnötige bürokratische Hürden überwinden zu müssen.

Weiterführende Informationen
Im IDW Video-Podcast diskutieren Experten wie Prof. Dr. Bernd Stibi und Valerie Wachter die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen. Sie bieten wertvolle Einsichten und praktische Empfehlungen, wie Unternehmen die neuen Wahlrechte optimal nutzen können, um ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und ihre finanzielle Transparenz aufrechtzuerhalten. Unsere Empfehlung: Der IDW Podcast.

KHS vom Handelsblatt ausgezeichnet

Die KHS Audit and Valuation GmbH WPG wurde vom Hamburger Analyseinstitut SWI Finance als eine der Besten Wirtschaftsprüfer 2024 ausgezeichnet. Die Untersuchung umfasste über 4.000 Steuerberater und über 800 Wirtschaftsprüfer und berücksichtigte Aspekte wie Fachwissen, spezifische Fachkompetenz und die Beschäftigung von Fachberatern.

Dazu wurden den teilnehmenden Kanzleien Fragen zu ihren Fachbereichen gestellt. Wer dabei besonders viele Punkte erreichte, schaffte es auf eine Bestenliste. Ausgezeichnet wurden 601 Steuerberatungs- und 115 Wirtschaftsprüfungskanzleien.

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KHS x Little Home e.V.

In einer Welt, in der ein Zuhause und ein Dach über dem Kopf nicht für alle selbstverständlich sind, sind Initiativen wie die von Little Home e.V. von unschätzbarem Wert. Little Home e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für obdachlose Menschen einsetzt und ihnen nicht nur ein sicheres Zuhause, sondern auch Zukunftsperspektiven schenkt. KHS freut sich, Little Home e.V. im Rahmen einer Pro Bono Steuerberatung ab sofort tatkräftig unterstützen zu können. 

Little Home: Ein Lichtblick für Obdachlose
Das Ziel von Little Home e.V. ist es, für obdachlose Menschen umweltfreundliche, kleine Häuser zu bauen, die Menschen ohne festen Wohnsitz Schutz und Sicherheit bieten. Diese „Little Homes“ sind transportfähige, isolierte Hütten, die auf temporären Grundstücken platziert werden können. Die mobilen Wohnboxen sind aus Holz und werden direkt an obdachlose Menschen verschenkt. Im Inneren jedes Hauses gibt es eine Matratze, ein Erste-Hilfe-Set, einen Feuerlöscher, ein Regal und eine Campingtoilette. Sie bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch die Möglichkeit, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen. Das Engagement von Little Home geht jedoch über das reine Bereitstellen von Unterkünften hinaus. Der Verein bietet auch Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft an, indem er den Bewohnern Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Diensten ermöglicht.

KHS: Unterstützung durch Expertise
Als Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Steuerberatung bietet KHS wertvolle Hilfe bei der Verwaltung der finanziellen Aspekte der Organisation. Dies ermöglicht es Little Home e.V. seine Ressourcen effektiv zu nutzen, an seinem Wachstum zu arbeiten und sich auf die praktische Umsetzung zu fokussieren. Die Zusammenarbeit zwischen KHS und Little Home e.V. ist ein Beispiel dafür, wie Unternehmen ihre Fachkenntnisse und Ressourcen nutzen können, um soziale Probleme anzugehen und positive Veränderungen in der Welt zu bewirken. Durch ihre gemeinsamen Bemühungen werden mehr Menschen die Chance auf ein sicheres, selbstständiges Leben erhalten.

Matthias Kleinlosen, Geschäftsführer von KHS, betont die Bedeutung dieser Partnerschaft:
„Wir bei KHS glauben fest daran, dass Unternehmen eine Verpflichtung haben, einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. Die Arbeit von Little Home e.V. berührt uns zutiefst, und wir freuen uns sehr, ihnen mit unserer Expertise zur Seite zu stehen. Es ist eine tolle Möglichkeit für uns, etwas an die Gesellschaft zurückzugeben und die Werte unseres Unternehmens aktiv zu leben.“

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Andreas Kempis

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