Transformation – Management des Wandels Impressionen vom 75. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag in Düsseldorf

Das Team von KHS bildet sich laufend fort. Hierzu zählt auch der Besuch des 75. Deutschen Betriebswirtschafter-Tages der Schmalenbach Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. in Düsseldorf.
Alle Themen des interessanten Programms, die von hochkarätigen Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft vorgetragen wurden, haben eine hohe Relevanz für das Verständnis und die Beurteilung von bestehenden Geschäftsmodellen.
Matthias Kleinlosen berichtet: Die Welt und damit die Geschäftsmodelle sind im Wandel, das häufig gehörte und verwendete Schlagwort „Nachhaltigkeit“ wird mit Leben und damit auch mit Zahlen, Daten und Fakten befüllt. Die Absatzmärkte und Lieferketten verändern sich. Diese Veränderung muss aktiv gemanagt werden. Produktionsprozesse und Produkte werden neu entwickelt und damit auch neu kalkuliert. Jedoch muss auch die Finanzierung der Transformation sichergestellt werden. Diese Themen haben eine hohe Relevanz für die tägliche Arbeit des KHS-Teams. Wir unterstützen unsere Mandanten bei diesen betriebswirtschaftlichen Themen und bereiten Sie auf Verhandlungen mit den Stakeholdern (Banken, Investoren, Gesellschaftern etc.) vor. Von zentraler Bedeutung, insbesondere von etablierten (Familien-) Unternehmen, ist, dass der Wandel hin zu einem nachhaltigeren Unternehmen sich auch betriebswirtschaftlich lohnen muss. Die Investitionen müssen eine positive Rendite, wenn evtl. auch langfristiger als zuvor, erwirtschaften.
Für die Bewertung von Unternehmen gewinnen Daten immer mehr Wert, jedoch auch wie die gewonnenen Daten im Sinne des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten gemeinsam genutzt werden. Diese komplexen Themen können auch Fragestellungen, die das internationale Steuerrecht betreffen, aufwerfen. Diese Themen kann das KHS-Team strukturieren und lösen.
Eine zentrale These hat Matthias Kleinlosen aus der Veranstaltung mitgenommen: „Damit ein Unternehmen nicht den Anschluss verliert, bedarf es den stetigen Wandel. Dieser erfordert Mut und Durchhaltekraft. Die Organisation kann sich der veränderten Strategie anpassen, wenn dies konsequent durch die Führungskräfte umgesetzt wird.“

Daher wird auch KHS, als Familienunternehmen, sich dem Thema Nachhaltigkeit noch konsequenter annehmen und dieses umsetzen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu den aufgeführten Themen an.

Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer zu

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert.

Im Fokus des Gesetzes stehen missbräuchliche Steuergestaltungen, insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen: In diesen Gestaltungen kaufen Investoren nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95% sein muss.

Mit dem Ziel solche Share Deals zu reduzieren, senkt der Bundestag die bisherige 95%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90% ab. Zudem wird der Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90% bei Kapitalgesellschaften eingeführt und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die sogenannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten noch unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: BundesratKompakt 7. Mai 2021

Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen geplant – Formwechsel, Einbringung und Verschmelzungen

Die Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen in § 9 Satz 3 und § 20 Absatz 6 UmwStG von acht auf zwölf Monate soll auch auf das Kalenderjahr 2021 ausgedehnt werden.

„Damit wird für die Steuerpflichtigen frühzeitig Planungssicherheit geschaffen, dass auch für Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft und für Einbringungen im Jahr 2021 Bilanzen zugrunde gelegt werden können, die auf einen zwölf (statt acht) Monate zurückliegenden Zeitpunkt aufgestellt wurden. Die Ermächtigung steht unter der Bedingung einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, in der auch die Corona-bedingte Verlängerung der Acht-Monats-Frist in § 17 Absatz 2 Satz 4 Umwandlungsgesetz, (Anmerkung: Also auch für Verschmelzungen) entsprechend ausgedehnt wird. Diese Verordnung soll voraussichtlich am 14. Oktober 2020 vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.“ Quelle: Link zum BMF

Dies kann im Hinblick auf verschiedene Gestaltungen im Rahmen von Transaktionen zielführend genutzt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu einfach an.

 

Bild: Quelle BMF Link zum BMF

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