Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit

KHS Kempis Kleinlosen & Partner PartG mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater ist bestrebt, ihren Webauftritt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie deren Umsetzung in Nordrhein-Westfalen durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) in Verbindung mit der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt:

https://www.khs-wp.de

So stellen wir die Zugänglichkeit unseres digitalen Angebots sicher

Struktur und Gestaltung
Unser Webauftritt orientiert sich an den geltenden Standards für barrierefreies Webdesign. Wir achten auf ausreichende Kontrastverhältnisse, klare visuelle Hierarchien und eine konsistente Seitenstruktur. Gestaltung und technische Umsetzung erfolgen mit dem Ziel, Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.

Nachvollziehbare Navigation
Die Informationsarchitektur unserer Website ist logisch aufgebaut und klar strukturiert. Inhalte sind so ausgezeichnet, dass sie von Screenreadern erfasst und in sinnvoller Reihenfolge wiedergegeben werden können.

Zugängliche Medieninhalte
Texte sind gut lesbar gestaltet. Bilder werden – soweit technisch möglich – mit Alternativtexten versehen. Videos können pausiert werden.

Technische Robustheit
Unser Webauftritt ist für die Nutzung auf unterschiedlichen Endgeräten sowie mit gängigen assistiven Technologien ausgelegt. Durch regelmäßige technische Prüfungen stellen wir sicher, dass Funktionalität und Zugänglichkeit dauerhaft gewährleistet bleiben.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Wir folgen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1 als Leitprinzip für die Bestimmung der Barrierefreiheit. Dies sind international vereinbarte Standards, die eine breite Palette von Empfehlungen und Best Practices für die Erstellung nutzbarer Inhalte abdecken.

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung des Betreibers. Eine ergänzende technische Prüfung wurde durch die studio senseday, Wien, als externer Dienstleister durchgeführt, ohne dass hierdurch eine Verantwortungsübernahme erfolgt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente, die vor Einführung der aktuellen Anforderungen erstellt wurden, entsprechen nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • In Einzelfällen können Kontrastverhältnisse von Gestaltungselementen nicht vollständig den Mindestanforderungen entsprechen.
  • Es wurden nicht alle fremdsprachigen Inhalte mit einem lang-Attribut versehen, weil dies für NutzerInnen von Screenreadern oft störend ist, da sich SprecherIn und die Sprechgeschwindigkeit in manchen Screenreadern dadurch ändert.

Gründe für bestehende Barrieren

Die genannten Einschränkungen bestehen aus folgenden Gründen:

  • Technische Einschränkungen innerhalb des eingesetzten Content-Management-Systems
  • Historisch gewachsene Inhalte und Dokumente
  • Unverhältnismäßiger Aufwand bei der nachträglichen vollständigen Anpassung einzelner Bestandsinhalte.

KHS arbeitet kontinuierlich daran, identifizierte Barrieren schrittweise zu reduzieren und die Zugänglichkeit des Webauftritts weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. März 2026 erstellt bzw. zuletzt überarbeitet.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:

  • eine interne Selbstbewertung
  • eine ergänzende technische Überprüfung durch studio senseday®, Wien

Barrierefreiheit im Web ist ein fortlaufender Prozess. Wir testen kontinuierlich Inhalte und Funktionen auf Konformität mit WCAG 2.1 Level AA und beheben etwaige Probleme, um sicherzustellen, dass wir die Standards erfüllen oder übertreffen. Die Prüfung unserer Website wird von unseren Teammitgliedern durchgeführt, die branchenübliche Tools wie das Accessibility Checker WordPress Plugin, Farbkontrast-Analysatoren, Techniken zur reinen Tastaturnavigation und Flesch-Kincaid-Lesbarkeitstest verwenden.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Sollten Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Form benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage gerne individuell zur Verfügung.

Telefon: +49 221 94885 0
E-Mail: office@khs-wp.de

Alternativ erreichen Sie uns über unser allgemeines Kontaktformular auf der Website.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: +49 211 855 34 51
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

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