Ein Meilenstein für Unternehmen: Seit Mitte April sind im Handelsgesetzbuch (HGB) bedeutende Änderungen in Kraft getreten, die für Unternehmen in Deutschland eine spürbare Erleichterung haben können. Die Anhebung der monetären Schwellenwerte fördern eine flexiblere und praxisorientierte Regulierung, die Unternehmen dabei unterstützt, effizienter zu arbeiten und sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Somit können die neuen Regelungen einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung von Innovationen leisten. Doch was bedeutet das konkret?
Die Bedeutung der Anhebung der monetären Schwellenwerte
Die Anpassung der monetären Schwellenwerte im HGB ist ein Schritt, der darauf abzielt, die Bürokratie für kleinere Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten. Aufgrund der durch die Inflation der letzten Jahre gestiegenen Bilanzsummen bzw. Umsatzerlösen bei den Unternehmen ist es auf europäischer Ebene zu einer Anhebung der monetären Schwellenwerte gekommen. Diese europäische Initiative wurde entsprechend in nationales Recht transformiert. Ab dem 17. April 2024, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, können Unternehmen von diesen neuen Regelungen profitieren. Darüber hinaus können die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen. Mit der neuen Regelung können Unternehmen nun von Erleichterungen profitieren, wenn sie bestimmte Umsatz- und Bilanzsummen nicht überschreiten.
Neue Schwellenwerte im Überblick:
Der Gesetzgeber hat die §§ 267, 267a und 293 HGB, die die Kriterien für die Einstufung in Größenklassen festlegen, teilweise neu definiert. Die Anzahl der Arbeitnehmenden bleibt dabei unverändert. Ein Unternehmen wechselt die Größenklasse, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Kriterien überschreitet oder unterschreitet. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei den Kriterien um die gleichen in beiden Jahren handelt. Überschreitet ein Unternehmen diese Kriterien, wird es als groß eingestuft. Die spezifischen Kriterien für Konzerne ergeben sich aus § 293 HGB. Die Schwellenwerte zu den Größenklassen des HGB hängen insbesondere von der Bilanzsumme den Umsatzerlösen in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und der Anzahl an Beschäftigten eines Unternehmens ab.
Für Kleinstgesellschaften:
Bilanzsumme: 450.000 €
Umsatzerlöse: 900.000 €
Arbeitnehmer: 10
Für kleine Kapitalgesellschaften:
Bilanzsumme: 7,5 Mio. €
Umsatzerlöse: 15 Mio. €
Arbeitnehmer: 50
Für mittelgroße Kapitalgesellschaften:
Bilanzsumme: 25 Mio. €
Umsatzerlöse: 50 Mio. €
Arbeitnehmer: 250
Drei Vorteile für Unternehmen, die die Größenklassen nicht überschreiten:
1. Reduzierung administrativer Aufwände
Kleinere Unternehmen können nun ihre Finanzberichterstattung und Prüfungspflichten an ihre tatsächliche Größe anpassen. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich und ermöglicht es, Ressourcen effizienter zu nutzen.
2. Fokussierung auf strategische Ziele
Die Entlastung von regulatorischen Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf ihre strategischen Ziele zu konzentrieren und ihre Geschäftstätigkeiten weiterzuentwickeln, anstatt sich mit übermäßigen Berichtspflichten zu belasten.
3. Erleichterung der Compliance
Die neuen Regelungen bieten Unternehmen klare Leitlinien, wie sie ihre Berichterstattung anpassen können, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, ohne unnötige bürokratische Hürden überwinden zu müssen.
Weiterführende Informationen
Im IDW Video-Podcast diskutieren Experten wie Prof. Dr. Bernd Stibi und Valerie Wachter die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen. Sie bieten wertvolle Einsichten und praktische Empfehlungen, wie Unternehmen die neuen Wahlrechte optimal nutzen können, um ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und ihre finanzielle Transparenz aufrechtzuerhalten. Unsere Empfehlung: Der IDW Podcast.