Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert.
Im Fokus des Gesetzes stehen missbräuchliche Steuergestaltungen, insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen: In diesen Gestaltungen kaufen Investoren nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95% sein muss.
Mit dem Ziel solche Share Deals zu reduzieren, senkt der Bundestag die bisherige 95%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90% ab. Zudem wird der Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90% bei Kapitalgesellschaften eingeführt und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die sogenannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.
Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten noch unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Quelle: BundesratKompakt 7. Mai 2021