Die Steuerfreiheit des Corona-Bonus wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Damit räumt der Gesetzgeber den Arbeitgebern sechs Monate mehr Zeit ein, den Beschäftigten einen steuerfreien Bonus von bis zu € 1.500,00 auszuzahlen (§ 3 Nr. 11a EStG). Jedoch ist dabei folgendes zu berücksichtigen: Der Bonus darf im im ersten Halbjahr 2021 nicht noch einmal ausbezahlt werden, wenn bereits im Jahr 2020 ein Bonus in Höhe von € 1.500,00 ausgezahlt worden ist.