Wir möchten an dieser Stelle auf die Überbrückungshilfe für KMU aufmerksam machen – Hier geht es zur Internetseite des BMWI mit weiteren Informationen: Details zum Programm
Ziel der Überbrückungshilfe ist es kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.
Die Förderhöhe ist deutlich höher, als bei der zu Beginn der Covid-19 Pandemie aufgelegten Soforthilfe. Das Programm ist nicht auf einzelne Branchen beschränkt – bitte beachten Sie die Frist zur Antragstellung 31. August 2020.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Bitte sprechen Sie uns an!